Es sollte von Interesse sein, wie die Strafrechtspflege AUCH funktionieren sollte. Heute kann keiner
nachvollziehen, warum Verbrecher freigesprochen oder gar nicht erst angeklagt werden. Nur als Kuriosität
hier also die Meinung eines klugen Menschen und Menschenfreundes, die er vor 250 Jahren in seinem Buch
»Über Verbrechen und Strafen« tiefgründig und ohne hysterische Polemik niederlegte. Die »Einführung« im
Anhang (Seite 124) stellt den Bezug zur Gegenwart her.